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Glossar

 

Arbeitnehmererfindergesetz: Das Gesetz, welches die Rechte an und Vergütung für Erfindungen von
Arbeitnehmern regelt. Diese sollen angemessen am erzielten wirtschaftlichen Erfolg aus der Verwertung ihrer
Erfindungen durch ihren Arbeitgeber beteiligt werden.

Auftragsentwicklung: Die Entwicklung von Produkten oder Lösungen im Auftrag eines anderen Unternehmens
oder eines anderen Dritten.

Auftragsforschung: Forschungsprojekte, die im Auftrag eines Auftraggebers durchgeführt werden, um
spezifische wissenschaftliche oder technische Fragen zu klären.

CDA (Confidentiality Agreement): Eine Vereinbarung, die die Offenlegung und den Schutz vertraulicher
Informationen zwischen Parteien regelt und sicherstellen soll, dass vertrauliche Informationen nicht ohne
Zustimmung der die Information offenbarenden Partei weitergegeben werden.

Datenschutz: Der Schutz von persönlichen Daten und Informationen vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch.

Delivery Agreement (Liefervereinbarung): Ein Vertrag, der die Bedingungen für die Lieferung von Waren oder
Dienstleistungen festlegt.

Delivery Contract (Liefervertrag): Synonym für Liefervereinbarung.

Deutsches Patent- und Markenamt: Die deutsche Behörde, die für die Erteilung und Verwaltung von Patenten,
Gebrauchsmustern, Designs und Marken zuständig ist.

EPA (Europäisches Patentamt): Die internationale Behörde, die europäische Patente erteilt und verwaltet.

EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen): Übereinkommen, das die Grundlage für europäische Patente
bildet.

EU-Patent: Ein Patent, das einheitlich in den teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt.

Europäische Marke (EU-Marke, Gemeinschaftsmarke): Ein Markenschutz, der in allen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union gilt und den Schutz von Marken auf europäischer Ebene ermöglicht.

Europäisches Patent: Ein Patent, das in verschiedenen europäischen Ländern gilt und über das EPA erteilt
wird.

Gebrauchsmuster (Utility Model): Ein Schutzrecht für neue und erfinderische Lösungen für technische
Probleme, das ohne Sachprüfung erteilt wird.

GebrMG (Gebrauchsmustergesetz): Das deutsche Gesetz über Voraussetzungen und Schutzwirkungen eines
Gebrauchsmusters

Geheimhaltungsvertrag: siehe CDA

Gemeinschaftsmarke: Synonym für Europäische Marke oder EU-Marke.

Geschmacksmuster (Design): Schutzrechte für das äußere Erscheinungsbild von Produkten

Gewerblicher Rechtsschutz: Oberbegriff für den Schutz geistiger Eigentumsrechte wie Patente, Designs,
Marken, und Gebrauchsmuster. Hierzu wird auch das Lauterkeitsrecht gezählt, soweit es die gewerbliche
Tätigkeit schützt.

Internetrecht: Sammelbegriff für die rechtlichen Regelungen, die Probleme bei der Nutzung des Internet
betreffen.

IR-Marke: Eine internationale Registrierung einer Marke, welche durch die WIPO verwaltet wird.

Kennzeichen: Zeichen oder Symbole, die zur Identifizierung von Unternehmen oder Produkten dienen, wie
Marken und Unternehmenskennzeichen.

Kooperation: Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder Organisationen zur Erreichung gemeinsamer
Ziele oder Projekte.

Kooperationsvertrag: Ein Vertrag, der die Bedingungen und Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit
zwischen Parteien regelt.

Know-how: Wissen und Fähigkeiten, welche nicht für Jedermann öffentlich verfügbar sind

Know-how-Schutz: Maßnahmen zur Sicherung von Know-how, um sicherzustellen, dass es vertraulich bleibt.

Lizenz: Die Erlaubnis zur Nutzung von geistigem Eigentum oder anderen Ressourcen gemäß den
festgelegten Bedingungen des Rechteinhabers.

License Agreement (Lizenzvertrag): Ein schriftlicher Vertrag, der die Bedingungen für die Lizenzierung von
geistigem Eigentum oder anderen Ressourcen festlegt.

Marken: Schutzrechte, die es ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer zu
unterscheiden und zu kennzeichnen.

MarkenG (Markengesetz): Das deutsche Gesetz, das den Schutz und Verwaltung von deutschen Marken
regelt.

Markenklassen: Kategorien, in die Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen unterteilt werden.

Markenpiraterie: Die illegale Nutzung oder Nachahmung von Marken, um von der Popularität und dem Ruf
einer Marke zu profitieren.

Markenverletzung: Die unautorisierte Nutzung einer Marke, die die Rechte des Markeninhabers verletzt.

NDA (Non-Disclosure Agreement) siehe Geheimhaltungsvereinbarung, bzw CDA.

Nizza-Konvention: Ein internationales Abkommen, das die Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für
Markenregelungen regelt.

Patente: Exklusive Schutzrechte für Erfindungen, die dem Inhaber das Recht geben, die Nutzung der
Erfindung für die Laufzeit des Patentes zu kontrollieren.

Patentstrategie: Eine langfristige Planung über die Nutzung und Verwaltung von Patenten, um geschäftliche
Ziele zu erreichen.

Schiedsstelle: Ein unabhängiges Gremium zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Parteien.

Schutzrechtsstrategie: Eine umfassende Planung zur Verwaltung und Schutz von geistigem Eigentum,
einschließlich Patenten und Marken.

Schutzrechtsverletzung: Die unautorisierte Nutzung von geistigem Eigentum, die die Rechte des
Rechteinhabers verletzt.

Software: Programme und Anwendungen, die auf Computern oder anderen elektronischen Geräten
ausgeführt werden.

Softwareentwicklung: Der Prozess der Erstellung und Verbesserung von Software-Anwendungen und –
Programmen.

Softwarelizenz: Eine Vereinbarung, die die Bedingungen für die Nutzung von Software regelt, einschließlich
Rechten und Einschränkungen.

Trade secret (Geheimnis, Geheimnisschutz): Vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse, die
einen wirtschaftlichen Wert haben.

Trademark (Marke): Synonym für „Markenzeichen“.

UrhG (Urheberrechtsgesetz): Das deutsche Gesetz, welches das Verhältnis des Urhebers und seinen
Rechtsnachfolgern zu seinem Werk regeln. Es umfasst auch Regeln über Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und
Folgen der Verletzung des dem Urheber zugewiesenen Rechtes an einem Werk.

Urheber: Personen, die kreative Werke erstellen, wie Autoren, Künstler und Musiker.

Warenklassen (Markenklassen): Kategorien, in die Waren und Dienstleistungen für Markenanmeldungen
unterteilt werden.

Warenzeichen: Synonym für Marken.

WIPO (World Intellectual Property Organization): Eine UN-Organisation, die internationale geistige
Eigentumsrechte verwaltet.